Die Darstellung von Knochen und Gelenken im Röntgenbild erlaubt es uns, eine Vielzahl unterschiedlicher Erkrankungen voneinander zu differenzieren. Die Notwendigkeit zur Anfertigung eines Röntgenbildes ist nur dann gegeben, wenn die Diagnose nicht mit anderen Mitteln möglich ist. Die Ursache für eine strenge Indikationsstellung ist die mögliche schädigende Wirkung von Röntgenstrahlen. Spezialprojektionen erlauben eine genaue Planung operativer Eingriffe und sind dazu unerlässlich.
Die Untersuchung des Körpers mittels Ultraschall ermöglicht einen Einblick in weichteilige Strukturen wie zB.: Haut, Bänder, Muskeln und Gelenkinnenräume. Diese Methode ist strahlenfrei und für den Körper ungefährlich. In unserer Praxis werden sonografische Untersuchungen der Säuglingshüfte, von Muskeln, Sehnen und Gelenken durchgeführt.
Die DXA-Untersuchung (dual x-ray absorptiometrie) ist der Standart in der Bestimmung einer spezifischen Eigenschaft des Knochens. Mit Hilfe dieser Messung wird ermittelt, wieviel Knochenmaterial pro Fläche existiert. Dieses Maß wird in Bezug zu einer definierten knochengesunden Standardbevölkerungsgruppe gesetzt und damit lässt sich ein statistisches Maß der Abweichung von dieser Bezugsgruppe bestimmen. Diese Maß ist ein wichtiges Hinweiszeichen für das Vorhandensein einer Osteoporose.
Die Pedographie ist eine Spezialuntersuchung zur Bestimmung von Veränderungen der Fußabrollbewegung und Druckverteilung an der Fußunterseite. Bei speziellen Fragestellungen zB.: neurologischen Erkrankungen oder Diabetes mellitus mit Verlust von Nervenfunktionen (diabetische Neuropathie) ist diese Untersuchung notwendig. Die erfassten elektronischen Untersuchungsdaten erlauben es, in der Hand von dafür ausgebildeten Orthopädieschuhmachern, das notwendige Hilfsmittel zB.: spezielle druckmindernde Bettungen zu fertigen.